Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission (T‑75/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/864/EG der Kommission vom 2. Dezember 2005 über die Nichtaufnahme von Endosulfan in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2005] 4611) (ABl. L 317, S. 25) abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Alfa Agricultural Supplies SA und die Aragonesas Agro, SA tragen die Kosten.
3. Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.