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Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 9. Dezember 2009. – Prana Haus GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62008CO0494 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. September 2008, Prana Haus GmbH/HABM (T‑226/07), mit dem die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 18. April 2007 abgewiesen wurde, die die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke PRANAHAUS für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 35 abzulehnen, zurückgewiesen hatte – Beschreibender Charakter der Marke

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Prana Haus GmbH trägt die Kosten.