Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Oberlandesgericht Naumburg – Auslegung von Art. 86 EG in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Buchst. a und d und Abs. 2 EG – Nationale Regelung, die die Befreiung einer vom Staat errichteten Investitionsbank von Gerichtskosten und ‑gebühren vorsieht
Tenor
Tenor
Die vom Oberlandesgericht Naumburg mit Beschlüssen vom 1. und 2. September 2008 vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.