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Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 10. Februar 2009. – Carlos Correia de Matos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008CO0290 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 9. April 2008, Correia de Matos/Kommission (T-38/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 23. Oktober 2007, das dem Kläger in Beantwortung seines Antrags, den in der portugiesischen Fassung von Art. 234 EG enthaltenen Begriff „prejudicial“ durch den Begriff „pré-judicial“ zu ersetzen, übermittelt wurde, als unzulässig abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Correia de Matos trägt seine eigenen Kosten.