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Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 24. März 2009. – Cheminova A/S und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008CO0060 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission (T‑326/07 R) – Cheminova A/S u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2007/389/EG der Kommission vom 6. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Malathion in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 146, S. 19) zurückgewiesen wurde

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Cheminova A/S, die Cheminova Agro Italia Srl, die Cheminova Bulgaria EOOD, die Agrodan SA und die Lodi SAS tragen die Kosten.

3. Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.