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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2008. – Sandra Raulin gegen Französische Republik.

CELEX: 62008CO0049 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigkeitsklage – Verstoß eines Mitgliedstaats gegen die Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (ABl. L 288, S. 32) – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs

Tenor

Tenor

1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.

2. Frau Raulin trägt ihre eigenen Kosten.