Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigkeitsklage – Verstoß eines Mitgliedstaats gegen die Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (ABl. L 288, S. 32) – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs
Tenor
Tenor
1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.
2. Frau Raulin trägt ihre eigenen Kosten.