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Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 12. November 2009. – SGL Carbon AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008CJ0564 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 8. Oktober 2008, SGL Carbon/Kommission (T‑68/04), mit der das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/420/EG der Kommission vom 3. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR‑Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte oder, hilfsweise, Herabsetzung der gegenüber der Rechtsmittelführerin verhängten Geldbuße abgewiesen hat − Nichtberücksichtigung des Vorbringens der Rechtsmittelführerin zur Einbeziehung des Werts des Eigenverbrauchs in die Berechnung des Umsatzes und den Marktanteil der betroffenen Unternehmen, weil sich um ein neues, unzulässiges Angriffsmittel handele − Verletzung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die SGL Carbon AG trägt die Kosten.