Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-59/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 23. November 2004, das Angebot der Klägerin im Rahmen einer die Erbringung von Entwicklungs-, Wartungs- und Unterstützungsdiensten für Finanzinformationssysteme der GD Landwirtschaft betreffenden Ausschreibung abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, abgewiesen hat – Pflicht zur Begründung der Ablehnung des Angebots eines Bieters
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.