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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 1. Oktober 2009. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

CELEX: 62008CJ0468 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) nachzukommen

Tenor

Tenor

1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Französische Republik trägt die Kosten.