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Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 15. Oktober 2009. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

CELEX: 62008CJ0232 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 29 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren, Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik – Schollenfang – Inspektion und Kontrolle der Fischereifahrzeuge und ihrer Aktivitäten – Verantwortung der Mitgliedstaaten

Tenor

Tenor

1. Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik und aus Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik in der durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 geänderten Fassung verstoßen, dass es Fischereifahrzeuge mit einer höheren als der nach Art. 29 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2166/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 geänderten Fassung erlaubten Maschinenleistung zugelassen hat.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.