Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juli 2007 (Sache R 876/2006‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Fédération française de tennis (FFT) und Herrn Dimitrios Kaloudis
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als teilweise offensichtlich unbegründet und teilweise offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Herr Dimitrios Kaloudis trägt die Kosten.