Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2007 (Sache R 669/2006‑1) über die Eintragung eines Bildzeichens „Gesäßtasche links“ als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Die Tom Tailor GmbH trägt die Kosten.