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Beschluss des Gerichts erster Instanz (Richter der einstweiligen Anordnung) vom 18. Oktober 2007. – Ristic AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62007TO0238 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2007/362/EG der Kommission vom 16. Mai 2007 zur Änderung der Entscheidung 2004/432/EG zur Genehmigung der von Drittländern gemäß der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgelegten Rückstandsüberwachungspläne (ABl. L 138, S. 18)

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.