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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 3. Dezember 2008. – RSA Security Ireland Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62007TO0210 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung über die Einreihung einer Ware in eine bestimmte Position der Kombinierten Nomenklatur, die von der Kommission getroffen und der Klägerin per E‑Mail der Irish Revenue Commissioners (irische Finanz- und Zollbehörden) vom 30. März 2007 mitgeteilt worden sein soll

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die RSA Security Ireland Ltd trägt die Kosten.