Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 147/2007 der Kommission vom 15. Februar 2007 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für den Zeitraum 2007 bis 2012 gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 46, S. 10)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Kläger, die Atlantic Dawn Ltd u. a., tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.