Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/92/EG der Kommission vom 9. November 2006 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Dichlorvos, Ethion und Folpet (ABl. L 311, S. 31)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Denka International BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.