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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Siebte Kammer) vom 27. Juni 2008. – Denka International BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62007TO0030 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/92/EG der Kommission vom 9. November 2006 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Dichlorvos, Ethion und Folpet (ABl. L 311, S. 31)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Denka International BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.