Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. September 2007 (Sache R 288/2007‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens OPTIMUM als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Pioneer Hi-Bred International, Inc. trägt die Kosten.