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Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. September 2009. – Helge B. Cohausz gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TJ0409 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2007 (Sache R 289/2006‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Helge B. Cohausz und José Izquierdo Faces

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Helge B. Cohausz trägt die Kosten.