Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2007 (Sache R 289/2006‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Helge B. Cohausz und José Izquierdo Faces
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Helge B. Cohausz trägt die Kosten.