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Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. September 2009. – France Télécom gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TJ0396 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. September 2007 (Sache R 585/2007-2) über die Anmeldung des Wortzeichens UNIQUE als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die France Télécom trägt die Kosten.