Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 16. August 2007 (Sache R 361/2007‑4) sowie gegen die Entscheidung des Prüfers des HABM vom 16. Januar 2007 in derselben Sache, soweit die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 4396727 für bestimmte der von ihr erfassten Waren zurückgewiesen wird
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Alfons Alber trägt die Kosten.