Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juni 2007 (Sache R 1653/2006‑1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Schatten spendenden Abdeckung als Gemeinschaftsmarke.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Somm Srl trägt die Kosten.