Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juni 2007 (Sache R 310/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH und der Applus Servicios Tecnológicos, SL
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.