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Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. März 2010. – Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62007TJ0321 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juni 2007 (Sache R 310/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH und der Applus Servicios Tecnológicos, SL

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3. Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.