Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2007) D/203626 der Kommission vom 18. Juni 2007 betreffend die Anwendung von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 [EG] und 82 [EG] durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18), mit der eine Beschwerde der Kläger wegen Zuwiderhandlungen gegen den EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.037-SWSMA) zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Glen Jones und Daphne Jones sowie der Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd.
3. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die E.ON UK plc und die International Power plc tragen ihre eigenen Kosten.