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Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen B2 Test SA.

CELEX: 62007TJ0317 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gemäß Art. 238 EG auf Rückerstattung des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BRST‑CT‑98‑5452 gezahlten Vorschusssaldos zuzüglich Verzugszinsen sowie auf Zahlung von Schadensersatz

Tenor

Tenor

1. Die B2 Test SA wird verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 43 437,94 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Frankreich geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 31. Juli 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die B2 Test SA trägt die Kosten.