Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007, die Petition des Klägers vom 7. Februar 2007 (Petition Nr. 95/2007) abzulegen
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007, die Petition, die Herr Ingo-Jens Tegebauer am 7. Februar 2007 eingereicht hatte (Petition Nr. 95/2007), abzulegen, wird für nichtig erklärt.
2. Das Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Tegebauer.