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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2009. – Hansgrohe AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TJ0307 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Mai 2007 (Sache R 1281/2006‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens AIRSHOWER als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Hansgrohe AG trägt die Kosten.