Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Mai 2007 (Sache R 1281/2006‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens AIRSHOWER als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hansgrohe AG trägt die Kosten.