Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Mai 2007 (Sache R 108/2007‑2) über die Anmeldung des Bildzeichens Intelligent Voltage Guard als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die TridonicActo GmbH & Co KG trägt die Kosten.