Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG und der Metronia, SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006-2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG.
3. Die Metronia, SA trägt ihre eigenen Kosten.