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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. November 2011. – Zhejiang Harmonic Hardware Products Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union.

CELEX: 62007TJ0274 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates vom 23. April 2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und ‑tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine (ABl. L 109, S. 12), soweit damit ein Antidumpingzoll auf die Einfuhren von von der Klägerin hergestellten Bügelbrettern und ‑tischen eingeführt wird

Tenor

Tenor

1. Die Art. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates vom 23. April 2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und ‑tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine werden für nichtig erklärt, soweit damit in Bezug auf die von der Zhejiang Harmonic Hardware Products Co. Ltd hergestellten Bügelbretter und ‑tische ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt und der vorläufige Zoll endgültig vereinnahmt wird.

2. Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Zhejiang Harmonic Hardware Products.

3. Die Europäische Kommission, die Vale Mill (Rochdale) Ltd, die Pirola SpA und die Colombo New Scal SpA tragen ihre eigenen Kosten.