Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Drei Klagen gegen Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 22. März 2007 (Sachen R 1276/2006‑4, R 1277/2006‑4 und R 1278/2006‑4) betreffend die Anmeldungen der Wortmarken 222, 333 und 555 als Gemeinschaftsmarken
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o. trägt die Kosten.