Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG‑Greffe (2007) D/202076 der Kommission vom 3. April 2007, mit der die Beschwerde in der Sache mit dem Aktenzeichen COMP/38863/B2‑MODEF über Zuwiderhandlungen gegen den EG-Vertrag zurückgewiesen wird
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Comité de défense de la viticulture charentaise trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.