Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. März 2007 (Sache R 1471/2006-2) über die Anmeldung des Wortzeichens ANEW ALTERNATIVE als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Avon Products, Inc. trägt die Kosten.