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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 28. Januar 2009. – Volkswagen AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TJ0174 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. März 2007 (Sache R 1479/2005‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens TDI als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Volkswagen AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).