Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass der Rat und die Kommission keine Vorschriften erlassen haben, die es den Zollbehörden eines Mitgliedstaats erlauben, als Nachweis für den Gemeinschaftscharakter von Meeresfischereierzeugnissen andere Dokumente zu akzeptieren als die in der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1) vorgesehene Bescheinigung T2M
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia trägt die Kosten.