Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Februar 2007 (Sache R 1176/2005‑1) betreffend die Anmeldung eines Bildzeichens, das geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Armbanduhr darstellt, als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Lange Uhren GmbH trägt die Kosten.