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Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010. – Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62007TJ0131 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung SG (2007) D/200972 der Kommission vom 28. Februar 2007, mit der die Anwendung der Ausnahmeregelung für Spezialschiffe nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 90, S. 1) auf das Schiff Niclas abgelehnt wurde

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt, trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.