Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Februar 2007 (Sache R 811/2006‑1) betreffend die Anmeldung der Wortmarke „Delivering the essentials of life“ als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Suez trägt die Kosten.