Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Drei Klagen gegen Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Dezember 2006 (Sachen R 1033/2006‑4, R 1034/2006‑4 und R 1035/2006‑4) betreffend die Anmeldungen der Wortmarken 350, 250 und 150 als Gemeinschaftsmarken
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o. trägt die Kosten.