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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2008. – BYK-Chemie GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TJ0058 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 9. Januar 2007 (Sache R 816/2006‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens Substance for Success als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die BYK-Chemie GmbH trägt die Kosten.