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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. September 2008. – ratiopharm GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TJ0047 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1047/2004‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioGeneriX als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Ratiopharm GmbH trägt die Kosten.