Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2007/445/EG des Rates vom 28. Juni 2007 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/379/EG und 2006/1008/EG (ABl. L 169, S. 58) und des Beschlusses 2006/1008/EG des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 379, S. 123), soweit der Name des Klägers in der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgeführt ist, die unter diese Bestimmungen fallen
Tenor
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Herr Mohamed El Morabit trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Rates.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und das Königreich der Niederlande tragen ihre eigenen Kosten.