Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigkeitsklage – Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 809/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 hinsichtlich Treibnetzen (ABl. L 182, S. 1) – Begriff „Treibnetz“ – Einbeziehung stabil gehaltener Netze wie der „Thonaille“ in diesen Begriff – Missachtung des Begründungserfordernisses und Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.