Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Verletzung der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77) in einem besonderen Fall
Tenor
Tenor
1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.
2. Herr Raulin trägt seine eigenen Kosten.