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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2008. – Hervé Raulin gegen Französische Republik.

CELEX: 62007CO0454 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Verletzung der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77) in einem besonderen Fall

Tenor

Tenor

1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.

2. Herr Raulin trägt seine eigenen Kosten.