Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 26. Februar 2007, Sumitomo Chemical Agro Europe / Kommission (T‑416/06 R), mit dem ein im Rahmen einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/132/EG der Kommission vom 11. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Procymidon (ABl. L 349, S. 22) gestellter Antrag auf Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Sumitomo Chemical Agro Europe SAS trägt die Kosten.