Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Art. 74 der Verfahrensordnung – Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2008
Tenor
Tenor
Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der CAS SpA zu erstatten hat, wird auf 29 568 Euro festgesetzt.