Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigkeitsklage – Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 809/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 hinsichtlich Treibnetzen (ABl. L 182, S. 1) – Begriff „Treibnetz“ – Einbeziehung stabil gehaltener Netze wie der sogenannten Thonaille in diesen Begriff – Verstoß gegen die Begründungspflicht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.