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Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 12. März 2009. – Antartica Srl gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007CJ0320 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. Mai 2007, Antartica/HABM (T‑47/06), mit dem das Gericht die Klage der Anmelderin der Bildmarke „nasdaq“ für Waren der Klassen 9, 12, 14, 25 und 28 auf Aufhebung der Entscheidung R 752/2004‑2 der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Dezember 2005, die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke und der nationalen Wortmarke „NASDAQ“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38 und 42 zurückgewiesen hatte, aufzuheben, als unbegründet abgewiesen hat – Auslegung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1)

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Antartica Srl trägt die Kosten.