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Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 8. Mai 2008. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

CELEX: 62007CJ0233 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 2, 3 und 5 der Entscheidung 2001/720/EG der Kommission vom 8. Oktober 2001 über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Behandlung des kommunalen Abwassers der Gemeinde Costa do Estoril an Portugal (ABl. L 269, S. 14)

Tenor

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 3 und 5 der Entscheidung 2001/720/EG der Kommission vom 8. Oktober 2001 über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Behandlung des kommunalen Abwassers der Gemeinde Costa do Estoril an Portugal verstoßen, dass sie

– während der Badesaison das kommunale Abwasser der Gemeinde Costa do Estoril vor der Einleitung ins Meer nicht gemäß Art. 2 der genannten Entscheidung zumindest einer fortgeschrittenen Erstbehandlung und einer Desinfektion unterzogen hat,

– das kommunale Abwasser dieser Gemeinde außerhalb der Badesaison vor der Einleitung ins Meer nicht gemäß Art. 3 der genannten Entscheidung zumindest einer Erstbehandlung unterzogen hat und

– zugelassen hat, dass die Abwassereinleitungen dieser Gemeinde negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.