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Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 18. Juli 2007. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.

CELEX: 62007CJ0061 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Keine fristgerechte Übermittlung des Berichts mit den in Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls vorgesehenen Angaben − Informationen über nationale Vorausschätzungen der Emissionen von Treibhausgasen und über Maßnahmen, die getroffen worden sind, um diese Emissionen zu begrenzen und/oder zu reduzieren

Tenor

Tenor

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls verstoßen, dass es nicht die in dieser Vorschrift geforderten Informationen übermittelt hat.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.