Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Art. 2 Buchst. c und d der Entscheidung der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F‑1/38.121 – Fittings) und insbesondere auf Befreiung von der den Antragstellerinnen im Schreiben der Kommission vom 4. Oktober 2006, mit dem ihnen die Entscheidung bekannt gegeben wurde, auferlegten Verpflichtung, eine Bankgarantie beizubringen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.